Rechtsanwältin J. Schmidt | Kanzlei für Zivilrecht und Arbeitsrecht | Berlin Friedrichshain

 

Erbrecht

Das Erbrecht regelt das Schicksal der Vermögensrechte eines Menschen nach seinem Tod.

Rechtsquellen

Das Erbrecht findet sich im 5. Buch des BGB. Daneben gibt es noch zahlreiche andere Rechtsquellen, die Regelungen zum Erbrecht enthalten, z.B. ist das Erbrecht des Ehegatten im Abschnitt über das Familienrecht enthalten. Auch im Gesellschaftsrecht und Steuerrecht finden sich erbrechtliche Regelungen. Damit alle relevanten Regelungen berücksichtigt und für eine günstige Gestaltung eingesetzt werden können, lohnt sich der Gang zur Anwältin.

Gesamtrechtsnachfolge

Im Erbrecht gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge, d.h. der Erbe tritt in alle Rechte des Erblassers ein. Er erwirbt Eigentum und Besitz an den beweglichen und unbeweglichen Sachen des Erblassers und erwirbt dessen Rechtsansprüche. Auf der anderen Seite wird er aber auch zum Schuldner aller Verbindlichkeiten des Erblassers. Wer sich entscheiden muss, ob er eine Erbschaft annimmt oder ausschlägt, muss deshalb zunächst den Nachlass ermitteln und auch die Nachlassverbindlichkeiten kennen. Wenn der Nachlass nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu begleichen, kann u.U. eine Nachlassverwaltung sinnvoll sein oder eine Nachlassinsolvenz durchgeführt werden.

Gesetzliche Erbfolge

Es ist gesetzlich festgelegt, wer beim Tode eines Angehörigen Erbe ist; diese Erbfolge kann aber durch ein Testament geändert werden, z.B. wenn der Ehegatte besonders berücksichtigt werden soll, oder ein Kind besonders versorgt werden muss (Behindertentestament).

Pflichtteil

Wird diese gesetzliche Erbfolge geändert, können die gesetzlichen Erben einen Pflichtteil beanspruchen. Wenn man diesen Umstand nicht beachtet, kann es passieren, dass der Erbe letztendlich gezwungen ist, das Erbe auszuschlagen, weil er Pflichtteilsansprüche in einer Höhe bedienen müsste, dass er z.B. Grundstücke veräußern oder Kredite aufnehmen muss. Der Erbe steht dann u.U. ohne die gedachte Absicherung da.

Testamentsgestaltung

Will man ein Testament erstellen, ist es besonders wichtig, genau zu überlegen, was man damit erreichen will. Wichtig ist also zunächst zu klären, was das Ziel der Gestaltung sein soll, z.B die Versorgung bestimmter Leute, die Erhaltung eines Betriebes oder die Erhaltung eines Vermögens als Ganzes.

Priorisierung

Verfolgt man mehrere Ziele, prüft der Anwalt, ob diese miteinander harmonieren. Wenn dies nicht der Fall ist, ist zu überlegen, was einem am Wichtigsten ist.
Oft gibt es für ein gewünschtes Ergebnis mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, die aber unterschiedliche Nebeneffekte haben. Diese Nebenfolgen sind nicht immer leicht zu erkennen. Die Anwältin prüft, welche Auswirkungen sich aus den Details der Testamentsgestaltung für andere Bereiche ergeben.

Zukünftige Entwicklungen berücksichtigen

Bei der Gestaltung muss man außerdem an spätere Veränderungen denken, die noch eintreten könnten, z.b. die Geburt weiterer Kinder, Scheidung, Tod der als Erben eingesetzten Person, aber auch einen Wertverlust des Vermögens.
Die Auslegung von Testamenten gestaltet sich oft schwierig, weil diese Aspekte meist nicht bedacht werden. Wenn die Umstände beim Erbfall ganz andere sind, als zur Zeit der Testamentserrichtung, müssen die Juristen oft lange streiten, was der Erblasser denn gewollt hätte, wenn er die Veränderungen vorausgesehen hätte.

Gemeinschaftliches Testament

Für Ehegatten besteht die Möglichkeit, ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Sie können damit verbindliche Regelungen  zur Versorgung des Längerlebenden und etwaiger Kinder treffen und für Planungssicherheit sorgen.

Erbvertrag

Statt ein Testament zu errichten, kann man sich auch für den Abschluss eines Erbvertrages entscheiden.Im Gegensatz zu einem Testament, das beliebig widerrufen oder verändert werden kann, bindet man sich hier gegenüber dem Vertragspartner. Da ein gemeinschaftliches Testament nur durch Ehegatten errichtet werden kann, bietet der Erbvertrag zum Beispiel unverheirateten Lebensgefährten eine Möglichkeit, ihre Nachlassangelegenheiten verbindlich zu regeln und sich gegenseitig abzusichern.

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