Rechtsanwältin J. Schmidt | Kanzlei für Zivilrecht und Arbeitsrecht | Berlin Friedrichshain

 

Bildungsrecht

In diesem Bereich geht es um das Recht auf Bildung, das die sozialen Voraussetzungen für eine Teilhabe an der Gesellschaft schaffen soll.

Da das deutsche Bildungswesen viel kritisiert wird und ständig verbessert werden soll, ist dieser Bereich ständigen Änderungen unterworfen. Das liegt auch an der föderalistischen Struktur, denn (Hoch)Schulrecht ist Landesrecht, was zusätzlich für Bewegung sorgt. Alle Berliner Eltern kennen z.B. die Diskussionen über die Verkürzung der Oberstufe auf 12 Jahre oder die aktuelle Reform der Sekundarstufe, Studierende wissen um die Einführung und Abschaffung von Studiengebühren in den einzelnen Bundesländern.

Schule

Die Schule soll neben der reinen Wissensvermittlung auch der Persönlichkeitsentwicklung dienen. Im Schulalltag gibt es für nahezu alles bestimmte Regelungen. Das führt zu einer unübersichtlichen Anzahl von Rechtsquellen aus Gesetzen, Verordnungen, Erlassen und Lehrplänen. Es regiert ein mächtiger Verwaltungsapparat, dem Schüler, Eltern und Lehrer unterworfen sind, und der für pädagogische Ideen und individuelle Entwicklung oft keinen Raum lässt. Damit Sie sich hier zurecht finden, und eine passende Förderung für Ihr Kind gewährleisten können, kann es hilfreich sein, anwaltliche Unterstützung zu suchen.

Studium

Nach der Schule beginnt für viele das Studium mit den Fragen nach Hochschulzugang, Studiengebühren, Studienordnung, insbesondere Aufbau des Bachelorstudiums, Bewertung in Prüfungen und Abschlussarbeiten, Anerkennung von Leistungen. Probleme gibt es häufig auch beim Auslaufen von Studiengängen und der geänderten Studienordnungen.

Ausbildung

Daneben steht der Bereich der Aus- und Weiterbildung als Berufsausbildung im Betrieb und in der Berufsschule, oder den berufsbildenden Schulen, inklusive der beruflichen Weiterbildung. Wer eine Lehre in einem Ausbildungsbetrieb macht, schließt einen Ausbildungsvertrag und besucht neben den Arbeitstagen im Betrieb die Berufsschule. Die Beschäftigung von Auszubildenden soll Ausbildungszwecken dienen, und nicht der Gewinnung von billigen Arbeitskräften. Damit die Rechte der Auszubildenden beachtet werden, gibt es das Berufsbildungsgesetz (BBiG).

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