Rechtsanwältin J. Schmidt | Kanzlei für Zivilrecht und Arbeitsrecht | Berlin Friedrichshain

 

Allgemeines Zivilrecht | Vertragsrecht

Recht der Privaten

Im Gegensatz zum öffentlichen Recht regelt das Privatrecht die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander.

Eigentumsgarantie und Vertragsfreiheit

Wesentlich für unsere Rechtsordnung sind die Vertragsfreiheit sowie die Garantie von Eigentum und Testierfreiheit. Soziale Aspekte haben erst nach und nach Berücksichtigung bei der Fortentwicklung des Rechts gefunden.

Grundlagen

Die wichtigste Rechtsquelle für das Zivilrecht ist das Bürgerliche Gesetzbuch von 1896. Es enthält die Kernregelungen über Rechtsgeschäfte, Schuldverhältnisse und das Sachenrecht. Diese bilden eine Grundlage für alle zivilrechtlichen Rechtsgebiete.

Weitere für meine Arbeit maßgebliche Regelungen finden sich in den Sonderprivatrechten des Handels- und Gesellschaftsrechts, im Urheberrecht und Versicherungsrecht, sowie dem Gesetz über das Wohnungseigentum. Für diese Sachgebiete gibt es speziellere Regelungen, die teilweise von den Grundsätzen des BGB abweichen.

Vertragsrecht

Privatrechtliche Verträge bestimmen viele Bereiche unseres Alltagslebens. Wir alle schließen Kaufverträge, Darlehensverträge, Werkverträge oder Dienstverträge, wie z.B. einen Anwaltsvertrag oder Partnervermittlungsvertrag. In vielen Bereichen gibt es spezielle Regelungen des Verbraucherschutzes, wie zum Beispiel für Haustürgeschäfte oder beim Verbraucherkreditvertrag.

Ich unterstütze Sie bei Vertragsverhandlungen, wenn bei der Vertragsabwicklung Probleme auftreten, Sie einen Vertrag anfechten oder ein Widerrufsrecht geltend machen wollen.
In manchen Bereichen, wie z.B. beim Gebrauchtwagenkauf oder im Reiserecht existiert eine umfangreiche Rechtsprechung, die der Laie meistens nicht überblickt.

Ein für jeden relevanter Bereich des Privatrechts ist das Mietrecht.

Meine Tätigkeit umfasst hier sowohl das Recht der Wohnraummiete als auch die weniger reglementierte Geschäftsraummiete. Hierbei geht es z.B. um Fragen beim Abschluss von Mietverträgen, die Rechte bei Modernisierung und Mieterhöhungen, Folgen von Mängeln der Mietsache wie die Mietminderung, Kündigung und Räumung, Schönheitsreparaturen, Untermiete.

Im Mietrecht ist es notwendig, die Vertragsfreiheit aus sozialen Gründen einzuschränken. In der Regel wird der Vermieter in der wirtschaftlich stärkeren Position sein und kann so dem Mieter alle Vertragsbedingungen diktieren. Hier zeigen sich die Schwächen der Vertragsfreiheit, denn die kann nur gerecht sein, wenn alle die gleichen Möglichkeit haben.

Da Wohnraum ein existenzielles Grundbedürfnis ist, gilt in der Wohnraummiete inzwischen nur noch ein eingeschränktes Kündigungsrecht des Vermieters, und der Vermieter kann die Miete auch nicht beliebig erhöhen. Das führt zu einem gewissen Bestandsschutz von Wohnungsmietverträgen.

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